Beschluß vom 14.10.1997
Ergänzung zum ersten Beschluss:
8. Der Kegel muß auch für die ordnungsmäßige Schließung der Kegelbahn sorgen! Bestrafung wie üblich!
Ergänzung zum ersten Beschluss:
8. Der Kegel muß auch für die ordnungsmäßige Schließung der Kegelbahn sorgen! Bestrafung wie üblich!