Beschluß vom 17.09.1996
Weitere Ergänzung zum Ersten offizieller Beschluss:
6. Die Binde muß spätestens zum Beginn des offiziellen Bindenkegelns beigebracht werden; sonst tritt Punkt Eins in Kraft !!!
Weitere Ergänzung zum Ersten offizieller Beschluss:
6. Die Binde muß spätestens zum Beginn des offiziellen Bindenkegelns beigebracht werden; sonst tritt Punkt Eins in Kraft !!!